( § 292 Abs 2 ASVG ) Ein gemeinsamer Haushalt von Ehepartnern iSd § 292 Abs 2 ASVG liegt auch dann vor, wenn sie in einem Pflegeheim aufgrund der räumlichen Gegebenheiten und Erfordernisse der Pflegeaufwendungen in getrennten Zimmern untergebracht sind. LG Korneuburg 03.08.1999, 7 Cgs 104/99. (ZAS Jud. 4/2001)