( § 4 Abs 11, § 26 Z 7 EStG ) Von § 4 Abs 11 EStG sind lediglich Stiftungen nach dem österreichischen Privatstiftungsgesetz erfasst. Bei Leistung von Beiträgen einer österreichischen GmbH an eine schweizerische Privatstiftung kommt daher auch § 26 Z 7 EStG nicht zur Anwendung. BMF 07.03.2002. (RdW 2002/326, Heft 5)