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§ 98 Z 4 EStG, Art 9 DBA-BRD

ARD 5321/44/2002 Heft 5321 v. 5.7.2002

( § 98 Z 4 EStG, Art 9 DBA-BRD idF BGBl 1994/361 ) Nimmt ein österreichischer Transportunternehmer in Deutschland ansässige Fahrer für internationale Transporte in seine Dienste auf, unterliegen die Arbeitslöhne gemäß Art 9 Abs 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung, als sich die Fahrer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet aufhalten (insbesondere anlässlich der Durchfahrten durch Österreich, oder des Aufsuchens des österreichischen Arbeitgebers). Die 183-Tage-Klausel des Art 9 Abs 2 DBA-Deutschland ist in einem derartigen Fall nicht anwendbar, weil kein deutscher, sondern ein österreichischer Arbeitgeber gegeben ist.

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