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Begriff der „Bühnenangehörigen“ für das Werbungskostenpauschale

ARD 5317/25/2002 Heft 5317 v. 21.6.2002

( § 16, § 17 Abs 4 EStG ) Unter „Bühnenangehörigen“ iSd § 1 Z 2 Verordnung des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen sind nicht nur Personen zu verstehen, die auf einer Bühne vor Publikum auftreten.

VwGH 19.02.2002, 98/14/0148

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