( § 4 Abs 4 EStG, § 22 BAO ) Verträge zwischen nahen Angehörigen erfahren steuerliche Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt aufweisen und zwischen Familienfremden unter gleichen Bedingungen geschlossen worden wären (vgl. VwGH 23. 3. 2000, 96/15/0120, ARD 5137/16/2000). Eine fehlende Vereinbarung zwischen einem Einzelunternehmer und einer GmbH, an der er beteiligt ist, über die Personalbeistellung seiner im Einzelunternehmen beschäftigten Ehefrau an die GmbH kann daher als nicht fremdüblich angesehen werden, so dass die Personalkosten für die Ehefrau auch nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. VwGH 19.12.2000, 95/14/0037. (Bescheid aufgehoben)