( § 12a FLAG, § 140 ABGB, Art 89 Abs 2 B-VG ) Da § 12a FLAG die verfassungsrechtlich gebotene, vom Gesetzgeber angestrebte und durch die Familienbeihilfe als Transferleistung auch erzielbare steuerliche Entlastung des geldunterhaltspflichtigen Elternteils ohne - im vorliegenden Fall den Wortsinn übersteigende und damit unzulässige - teleologische Reduktion nicht ermöglicht, stellt der OGH an den VfGH den Antrag, § 12a FLAG als verfassungswidrig aufzuheben.