Schutz von Bediensteten des Landes Kärnten sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände dieses Landes gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe. Verordnung der Bundesregierung; BGBl II 2002/173, ausgegeben am 26. 4. 2002.
Schutz von Bediensteten des Landes Kärnten sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände dieses Landes gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe. Verordnung der Bundesregierung; BGBl II 2002/173, ausgegeben am 26. 4. 2002.