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BGBl II 2002/181

ARD 5309/4/2002 Heft 5309 v. 17.5.2002

Verordnung des BMWA über die Beschäftigung von ausländischen Erntehelfern in der Landwirtschaft betreffend Festlegung eines Kontingents in Höhe von 5.465. Die Beschäftigungsbewilligungen der ausländischen Erntehelfer dürfen 6 Wochen nicht überschreiten und nicht nach dem 30. 11. 2002 enden. BGBl II 2002/181, ausgegeben am 14. 5. 2002.

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