Verordnung des BMJ über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs 4 Rechtsanwaltsordnung (RAO) erbrachten Leistungen für das Jahr 2000. BGBl II 2002/172, ausgegeben am 26. 4. 2002.