( § 16 AngG ) Auch wenn bei Vereinbarung einer nicht leistungsabhängigen Umsatzprovision das Dienstverhältnis vor Erreichen der für die Fälligkeit der Provision maßgeblichen Umsatzgrenze aufgelöst wurde, besteht dennoch ein Anspruch des Arbeitnehmers auf einen aliquoten Teil der Provision.
OGH 24.10.2001, 9 ObA 202/01y