vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 5 GenVG, § 97 BWG

ARD 5300/33/2002 Heft 5300 v. 9.4.2002

( § 5 GenVG, § 97 BWG ) Für den Fall von Geldleistungsverpflichtungen einer übertragenden und damit erloschenen Genossenschaft ist in Hinblick auf den Umstand des Erlöschens und damit des Verlustes der Fähigkeit, Trägerin von Rechten und Pflichten zu sein, davon auszugehen, dass der private Schuldenübergang auch öffentlich-rechtliche Geldleistungsverpflichtungen erfasst und die Verschmelzung nicht zu deren Untergang führt, soweit es sich um bundesgesetzlich geregelte Rechte und Verpflichtungen handelt und nicht besondere Regelungen getroffen wurden. Unter dem übergehenden „Vermögen dieser Genossenschaft einschließlich der Schulden“ iSd § 5 Abs 1 Genossenschaftsverschmelzungsgesetz (GenVG) sind daher auch Ansprüche und Verbindlichkeiten der übertragenden Genossenschaft zu verstehen, die ihren Rechtsgrund im öffentlichen Recht haben. Eine davon abweichende Sonderregelung für die bundesgesetzlich vorgesehenen Pönalezinsen für die Überschreitung der Großveranlagungsgrenze nach dem Bankwesengesetz (BWG) besteht nicht. VwGH 28.02.2000, 95/17/0138. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte