( § 255 Abs 2 ASVG ) Ist das Leistungskalkül einer angelernten Näherin für die Tätigkeit einer Änderungsschneiderin ausreichend, da mit dieser Tätigkeit nur eine leichte körperliche Beanspruchung und kein ihr nicht mehr zumutbarer überdurchschnittlicher Zeitdruck (im Sinne eines forcierten Arbeitstempos sowie einer Akkord- und Fließbandarbeit) verbunden ist, kann sie auf diesen Beruf verwiesen werden. OGH 30.10. 2001, 10 ObS 332/01y.