( § 105 ArbVG ) Die Vornahme einer rechtlich zulässigen Kündigungsanfechtung bei völlig klarer Rechtslage und Verletzung zwingender Rechtsvorschriften durch den Arbeitgeber zulasten eines Dritten (hier: des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds), stellt keine Verletzung der den Arbeitnehmer treffenden Treuepflicht dem Arbeitgeber gegenüber dar. OGH 24.10.2001, 9 ObA 234/01d.