( § 184 BAO ) Verkauft ein Steuerpflichtiger nicht nur Magnetarmbänder, sondern insbesondere Kupferheildecken und Gesundheitsartikel, wobei er Rohaufschläge bis zu 1.200% erzielte, kann bei derartigen Rohaufschlägen unter gleichzeitiger Verkürzung von Abgaben keine Rede davon sein, dass ein angenommener ungedeckter Vermögenszuwachs von rund 11 Mio S/€ 799.401,- in einem Zeitraum von 10 Jahren schlechthin unmöglich zu erzielen gewesen wäre. VwGH 22.09.2000, 95/15/0115. (Beschwerde abgewiesen)