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Art 18 Abs 1 B-VG

ARD 5293/19/2002 Heft 5293 v. 12.3.2002

( Art 18 Abs 1 B-VG ) Wird das Ereignis, das im Vertrauen auf bestimmte Auskünfte gesetzt wurde (hier: Herabsetzung des Stammkapitals einer AG), weggedacht und wäre wie im vorliegenden Fall die Körperschaft- und Gewerbesteuer trotzdem angefallen, ist in der Belastung mit dieser Steuer kein Vertrauensschaden gelegen. Der Grundsatz von Treu und Glauben ist daher in diesem Fall nicht anzuwenden.

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