( § 14, § 68 BewG ) Auch wenn bei der Beendigung einer Zahnbehandlung vor Ablauf des vollen Behandlungsjahres für das pro Behandlungsjahr vereinbarte Honorar nur ein nach Dauer der Behandlung aliquoter Anspruch bestand, ist bei Ermittlung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum Stichtag die Honorarforderung mit dem Nennwert und nicht mit dem Teilwert zu bewerten.
VwGH 22.02.2001, ..