Klarstellung zu ARD 5282/16/2002: Eine Aliquotierung des Trinkgeldpauschales für Teilzeitbeschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe ist in Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Tirol nicht zulässig.
Klarstellung zu ARD 5282/16/2002: Eine Aliquotierung des Trinkgeldpauschales für Teilzeitbeschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe ist in Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Tirol nicht zulässig.