vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Klarstellung zu ARD 5282/16/2002

ARD 5288/18/2002 Heft 5288 v. 22.2.2002

Klarstellung zu ARD 5282/16/2002: Eine Aliquotierung des Trinkgeldpauschales für Teilzeitbeschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe ist in Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Tirol nicht zulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte