( § 1 Abs 1 und Abs 2 Wr. AnzAbgG ) Unter dem Erscheinungsort als Ort, von dem aus die Verbreitung eines Druckwerkes erstmalig erfolgt, ist jener Ort zu verstehen, an dem das Druckwerk der Post zum Versand übergeben wird, um damit einem größeren Personenkreis erstmalig zugänglich gemacht zu werden. Die Übergabe an das den Versand des Medienwerks an den Einzelverkäufer (Kiosk) durchführende Unternehmen ist eine Verbreitungshandlung in diesem Sinn. Es macht rechtlich keinen Unterschied, ob die Übergabe eines Druckwerkes (Medienwerkes) an die Post oder an ein anderes den Versand besorgendes Unternehmen erfolgt.