( § 1 Abs 2 Wr. AnzAbgG ) Anzeigenabgaberechtlicher Standort ist der Sitz der Geschäftsleitung des Medieninhabers (Verlegers) und nicht der Standort der Herstellung des Mediums.
VwGH 18.09.2000, 95/17/0179
Abgabepflicht des Medieninhabers
( § 1 Abs 2 Wr. AnzAbgG ) Anzeigenabgaberechtlicher Standort ist der Sitz der Geschäftsleitung des Medieninhabers (Verlegers) und nicht der Standort der Herstellung des Mediums.
VwGH 18.09.2000, 95/17/0179
Abgabepflicht des Medieninhabers