( § 1 Wr. AnzAbgG, Art 33 6. RL 77/38/EWG ) Ob eine Steuer, Abgabe oder Gebühr den Charakter einer Umsatzsteuer iSd Art 33 Sechste Richtlinie 77/38/EWG des Rates v. 17. 5. 1977 [zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - gemeinsames Mehrwertsteuersystem] (6. MwSt-RL) hat, hängt vor allem davon ab, ob sie das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems beeinträchtigt, in dem sie den Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie kommerzielle Umsätze so belastet, wie es für die Mehrwertsteuer kennzeichnend ist (vgl. EuGH 8. 6. 1999, Rs. C-338/97 u.a., Fall Pelzl, ARD 5035/17/99).