( TP 3A RATG ) Eine Mahnklage mit dem Vorbringen, dass ein Arbeitnehmer bei Dienstvertragsabschluss Arbeitskleidung ausgefolgt erhalten, den Dienst aber nie angetreten habe, ist als Schadenersatzklage, die in TP 2 RATG nicht aufgezählt ist, nach TP 3A RATG zu honorieren. OLG Wien 30.11.1999, 8 Ra 274/99v.