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TP 3A RATG

ARD 5282/32/2002 Heft 5282 v. 1.2.2002

( TP 3A RATG ) Die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs, der darauf beruht, dass der Arbeitnehmer Arbeitskleidung bei Arbeitsvertragsunterzeichnung erhalten, seine Tätigkeit aber nie aufgenommen hat, ist - ungeachtet der Kürze der Darstellung des Sachverhalts - als Schadenersatzklage nach TP 3A RATG zu entlohnen. OLG Wien 01.12.1999, 9 Ra 285/99v. (

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