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§ 269, § 282 ABGB idF vor BGBl I 2000/135, § 63 ZPO

ARD 5282/27/2002 Heft 5282 v. 1.2.2002

( § 269, § 282 ABGB idF vor BGBl I 2000/135, § 63 ZPO ) Auch ein zum Sachwalter oder zum Kurator bestellter Rechtsanwalt kann die Entlohnung von Leistungen nach dem Rechtsanwaltstarif fordern, wenn diese - wie die Erhebung eines Rechtsmittels - ihrer Natur und Beschaffenheit nach nur von einem Rechtsanwalt verrichtet werden können. OLG Wien 11.05.2000, 10 Ra 110/00w.

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