( § 269, § 282 ABGB idF vor BGBl I 2000/135, § 63 ZPO ) Auch ein zum Sachwalter oder zum Kurator bestellter Rechtsanwalt kann die Entlohnung von Leistungen nach dem Rechtsanwaltstarif fordern, wenn diese - wie die Erhebung eines Rechtsmittels - ihrer Natur und Beschaffenheit nach nur von einem Rechtsanwalt verrichtet werden können. OLG Wien 11.05.2000, 10 Ra 110/00w.