( § 3 AVRAG ) Billeteure, die über 20 Jahre hindurch „Zettelgeld“ für den Verkauf von Programmheften erhalten haben, verlieren diesen durch betriebliche Übung entstandenen Anspruch auch bei einem (Teil-)Betriebsübergang nicht.
ASG Wien 19.04.2001, 26 Cga 190/99x, rk.