( § 3 AVRAG ) Nach einem Betriebsübergang können einzelvertraglich vom Veräußerer zugesicherte Zulagen vom Erwerber gestrichen werden, wenn das neue Lohnschema für die Arbeitnehmer insgesamt günstiger ist als das alte.
ASG Wien 26.11.2001, 9 Cga 239/99b, Berufung erhoben