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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2002

ARD 5277/16/2002 Heft 5277 v. 15.1.2002

BMF 21.12.2001, 07 0104/2-IV/7/01

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden.

Für das Jahr 2002 gelten für die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen folgende monatliche Regelbedarfsätze:

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