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Taggeld nach dem KV-Handelsangestellte

ARD 5266/3/2001 Heft 5266 v. 30.11.2001

Erstellt unter Mitarbeit von ADir. Josef Hofbauer, Lohnsteuerabteilung im BMF.

Wie lautet der Dienstreisebegriff nach dem KV-Handelsangestellte ?

Pkt XVI. Z 1 Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben (KV-Handelsangestellte) lautet:

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