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Aufrollung der Lohnsteuer der laufenden Bezüge

ARD 5266/2/2001 Heft 5266 v. 30.11.2001

Wann kann die auf die laufenden Bezüge entfallende Steuer neu berechnet werden?

Der Arbeitgeber kann im laufenden Kalenderjahr von den zum laufenden Tarif zu versteuernden Bezügen durch Aufrollen der vergangenen Lohnzahlungszeiträume die Lohnsteuer neu berechnen (§ 77 Abs 3 EStG).

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