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§ 14 Abs 1 GSVG

ARD 5265/34/2001 Heft 5265 v. 27.11.2001

(§ 14 Abs 1 GSVG) Die vom Gesetzgeber geschaffene Regelung in § 14 GSVG über die Formalversicherung stellt nicht darauf ab, ob der vermeintlich Pflichtversicherte am Bestand einer Unfallversicherung Interesse hat oder an der Formalversicherung interessiert ist. VwGH 20. 12. 2000, 95/08/0252. (Beschwerde abgewiesen)

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