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§ 27 Abs 3 MRG

ARD 5265/26/2001 Heft 5265 v. 27.11.2001

(§ 27 Abs 3 MRG) Eine gemäß § 27 Abs 1 MRG verbotene Ablöse ist auch dann zurückzuzahlen, wenn dem Mieter ihre Rechtswidrigkeit bei Zahlung bewusst war und er von vornherein beabsichtigte, sie wieder zurückzuverlangen. OGH 15.05.2001, 5 Ob 121/01g.

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