(§ 27 Z 1 AngG) Sind die von einem Arbeitnehmer während seines Krankenstandes im Rahmen seines Nebenberufes als Bürgermeister geleisteten Aktivitäten objektiv nicht geeignet, den Heilungsverlauf zu gefährden, ist eine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit nicht gerechtfertigt.
OGH 07.06.2001, 9 Ob A 144/01v