(Art 12, Art 17 EG-Beamtenstatut, Art 10 MRK) Verletzt ein (EG-)Beamter durch Veröffentlichung von Texten, ohne die hiefür dienstrechtlich vorgesehene Zustimmung seiner Vorgesetzten eingeholt zu haben, seine Treuepflicht, kann seiner Entfernung aus dem Dienst der Grundsatz der Freiheit der Meinungsäußerung nicht entgegengesetzt werden.
EuGH 06.03.2001, Rs. C-274/99 P , Fall Connolly