(KV-Metallgewerbe) Für die Arbeiter im Geltungsbereich des Kollektivvertrages für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe werden die Ist-Löhne ab 1. 1. 2002 um 2,7% angehoben, die kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 3,0%. Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden um 2,4%, die Lehrlingsentschädigungen um 2,7% erhöht.
Das flexible Arbeitszeitmodell "erweiterte Bandbreite" wird um ein weiteres Jahr verlängert. (WrZ v. 26. 11. 2001)