Änderungen der Durchführungsrichtlinien zum FLAG 1967 betreffend Studierende. Die Änderungen betreffen vor allem den mit Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl I 2000/142, ARD 5180/1/2001, eingeführten und ab Wintersemester 2001/2002 zu entrichtenden Studienbeitrag, das Ruhen der Familienbeihilfenauszahlung bei Studienwechsel nach dem 3. Semester, die Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienbeihilfe während Zeiten der Hemmung der vorgesehenen Studienzeit sowie die mit Änderung des Universitäts-Studiengesetzes, BGBl I 2001/105, neu eingeführte Möglichkeit einer Beurlaubung bei aufrechter Zulassung zum Studium. BMSG 19.09.2001, 51 0104/13-V/1/01; AÖF 2001/215, 125. Stück, ausgegeben am 16. 10. 2001.