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Verlust des Arbeitslosengeldes bei Ablehnung einer Vollzeitbeschäftigung

ARD 5261/11/2001 Heft 5261 v. 13.11.2001

(§ 9 Abs 2, § 10 AlVG) Eine Vollzeitbeschäftigung am Wohnort einer arbeitslosen Person mit Betreuungspflichten ist auch dann zumutbar und ihre Verweigerung führt zum Verlust des Arbeitslosengeldes, wenn sie zur Annahme von einer von ihr auch gewünschten Teilzeitbeschäftigung bereit ist.

VwGH 24.11.2000, 2000/19/0062

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