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§ 15 Abs 4 lit b BAG

ARD 5261/9/2001 Heft 5261 v. 13.11.2001

(§ 15 Abs 4 lit b BAG) Verlangt ein Lehrberechtigter entgegen zwingenden Gesetzesbestimmungen vom Lehrling einen bestimmten Arbeitsbeginn (hier: 5.30 Uhr), ist dieser ohne Fristsetzung berechtigt, vorzeitig auszutreten. ASG Wien 14.07.2000, 13 Cga 208/98x, rk.

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