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Lehrling ohne Lehrvertrag und fachliche Ausbildung

ARD 5261/8/2001 Heft 5261 v. 13.11.2001

(§ 1, § 9, § 12 BAG) Wird mit einem Lehrling kein Lehrvertrag abgeschlossen und wird für seine Ausbildung nur in untergeordnetem Ausmaß gesorgt, liegt kein Lehrverhältnis, sondern ein Hilfsarbeiterdienstverhältnis vor.

ASG Wien 01.12.2000, 2 Cga 134/00i, rk.

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