vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 19 JN

ARD 5259/43/2001 Heft 5259 v. 6.11.2001

(§ 19 JN) Die Tatsache, dass ein Richter über Vorgänge eines von ihm geführten Verfahrens, sohin über dienstliche Wahrnehmungen zu befragen ist, kann die Befangenheit des das Verfahren leitenden Richters, der mit dem - als Zeugen zu vernehmenden - Richter näher bekannt oder befreundet ist, für sich allein nicht rechtfertigen. Es ist objektiv in keiner Weise gerechtfertigt, dem Verhandlungsrichter ohne begründete Bedenken zu unterstellen, dieser sei, wenn ein Kollege von ihm in einem Verfahren als Zeuge (nicht in eigener, privater, sondern ausschließlich dienstlicher Sache) auftritt, nicht zu einer objektiven, fairen und unbefangenen Beurteilung in der Lage. OGH0 7.09.1999, 10 Ob S 182/99h .

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte