(§ 2 Abs 3 RAO, Art 7 BVG) Durch die Nichtanrechnung eines Post-Graduate-Studiums an einer ausländischen Universität auf die zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft erforderliche praktische Verwendung werden keine verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte verletzt. VfGH 29.02.2000, B 378/99.