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Firmenbucheintragung bei Einbringung nach dem UmgrStG

ARD 5257/17/2001 Heft 5257 v. 24.10.2001

(§ 13, § 19 Abs 2 Z 5, § 39 UmgrStG) Einbringungen nach dem UmgrStG unterliegen der Eintragungspflicht ins Firmenbuch. Das Firmenbuchgericht hat nur zu prüfen, ob der angemeldete Einbringungsvorgang gegen zwingende handelsrechtliche Normen verstößt, ihn nicht aber in steuerrechtlicher Hinsicht zu prüfen.

OGH 26.04.2001, 6 Ob 4/01h , 6 Ob 5/01f

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