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Keine umgründungsbedingte Firmenwertabschreibung zwischen 1997 und 2000

ARD 5257/18/2001 Heft 5257 v. 24.10.2001

(Art 140 Abs 7 B-VG, § 3 Abs 2 Z 2 UmgrStG idF BGBl 1991/699) Für das Jahr 1998 kann die vor dem Strukturanpassungsgesetz 1996 zulässige umgründungsbedingte Firmenwertabschreibung mit einem Fünfzehntel jährlich selbst von einem Abgabepflichtigen, dem Anlassfallwirkung im Verfahren VfGH 3. 3. 2000, G 172/99, zugekommen ist, was zur Anerkennung der Firmenwertabschreibung für das Jahr 1997 geführt hat, nicht beansprucht werden.

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