(§ 175 Abs 1, § 176 Abs 1 Z 4 und Z 6 ASVG) Ein Unfall bei der Mithilfe beim Maibaum-Aufstellen stellt für einen Gemeindebediensteten nicht schon deshalb einen Arbeitsunfall dar oder ist einem Arbeitsunfall gleichgestellt, weil es sich bei der Mai-Feier um altes Brauchtum handelt oder weil diese von der Ortsgruppe einer politischen Partei veranstaltet wurde.
OGH 14.11.2000, 10 Ob S 293/00m