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Ruhen der Invaliditätspension von Strafgefangenen

ARD 5255/9/2001 Heft 5255 v. 16.10.2001

(§ 89 Abs 1 Z 1 ASVG, Art 14 MRK) Im Ruhen des Anspruches auf Invaliditätspension während Verbüßung einer Freiheitsstrafe liegt keine Diskriminierung eines invaliden Strafgefangenen gegenüber arbeitsfähigen Strafgefangenen, die eine Vergütung für ihre Arbeit während der Strafhaft erhalten.

OGH 25.07.2000, 10 Ob S 207/00i

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