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Ruhen der Versehrtenrente bei Freiheitsstrafe

ARD 5255/10/2001 Heft 5255 v. 16.10.2001

(§ 89 Abs 1 Z 1 und Abs 5 ASVG) Das Ruhen von Leistungsansprüchen eines Versicherten aus der Unfallversicherung für die Dauer der Verbüßung einer mehrjährigen Freiheitsstrafe bezieht sich nicht nur auf Unfallheilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen, sondern auch auf Rentenansprüche wie die Versehrtenrente.

OGH 19.09.2000, 10 Ob S 241/00i

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