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Kein Insolvenz-Ausfallgeld nach akzeptierter Kündigung durch Betriebsübergeber

ARD 5255/7/2001 Heft 5255 v. 16.10.2001

(§ 1 Abs 3 Z 5 IESG, § 3, § 6 AVRAG) Wird das Dienstverhältnis eines Arbeitnehmers vor Betriebsübergabe aufgelöst und unmittelbar darauf mit dem Betriebsübernehmer neu abgeschlossen, können offene Gehalts- und Beendigungsansprüche gegen den Betriebsübergeber nach dessen Insolvenz nicht gegen den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds geltend gemacht werden.

OGH 25.01.2001, 8 Ob S 126/00p

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