(§ 1 Abs 3 Z 5 IESG, § 3, § 6 AVRAG) Wird das Dienstverhältnis eines Arbeitnehmers vor Betriebsübergabe aufgelöst und unmittelbar darauf mit dem Betriebsübernehmer neu abgeschlossen, können offene Gehalts- und Beendigungsansprüche gegen den Betriebsübergeber nach dessen Insolvenz nicht gegen den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds geltend gemacht werden.
OGH 25.01.2001, 8 Ob S 126/00p