(§ 1 IESG, § 3 Abs 2 lit d ASVG, § 502 Abs 1 ZPO) Die Revision zur Frage, ob das IESG auf Entgeltansprüche eines befristet ins Ausland entsandten Arbeitnehmers mit Wohnsitz in Österreich anwendbar ist, ist zulässig, weil sowohl eine Judikaturdivergenz zwischen dem OGH und dem VwGH als auch zwischen den Berufungssenaten des OLG Wien besteht und der OGH in einem mit dem vorliegenden Fall vergleichbaren Fall (vgl. OGH 11. 1. 2001, 8 Ob S 243/00v , ARD 5210/29/2001) die Anwendbarkeit der Bestimmungen des IESG für zulässig erachtete. OGH 15.02.2001, 8 Ob S 261/00s .