(§ 6 Abs 1 IESG, § 863 ABGB, § 39 AngG) Wurde das Dienstverhältnis einer Arbeitnehmerin während ihres Karenzurlaubs rechtswirksam wegen Betriebseinstellung beendet, können ihre Ansprüche aus diesem Dienstverhältnis gegenüber dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds nach Ablauf der 6-monatigen Antragsfrist selbst dann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn sie das Dienstzeugnis nicht als Auflösung des Dienstverhältnisses aufgefasst hat.