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§ 252 Abs 2 Z 1 ASVG

ARD 5243/41/2001 Heft 5243 v. 4.9.2001

(§ 252 Abs 2 Z 1 ASVG) Auch ein lehrähnliches Dienstverhältnis wie ein Praktikum kann Berufsausbildung sein, doch muss es eine wesentliche Voraussetzung für die angestrebte Berufsausbildung darstellen; bloße Nützlichkeit genügt nicht. LG Graz 12.05.1999, 33 Cgs 213/98. (ZAS Jud. 2/2001)

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