( § 3 AVRAG, RL 77/187/EWG ) Die Neuvergabe eines Zugbewirtschaftungsvertrages durch ein Eisenbahnunternehmen hinsichtlich der Bewirtschaftung der Speisewagen und der Bewirtschaftung mittels Bord-Service stellt keinen Betriebs-(teil-)übergang auf das Eisenbahnunternehmen dar.
ASG Wien 12.12.2000, 33 Cga 31/98i, rk.